Riddle Technologies AG
Lenaustr. 1
66125 Saarbrücken
§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich
(1) Die Riddle Technologies AG (im Folgenden „Riddle") vertreibt über ihre Plattform (im Folgenden „Plattform") eine Software as a Service Anwendung (im Folgenden „Riddle Software") mithilfe derer die Kunden Content in unterschiedlichen Formaten erstellen, und diesen auf Wunsch auf der eigenen Webseite einbetten können. Kunden können die Plattform zunächst über einen kostenfreien Zeitraum testen, bevor sie verpflichtet sind für die weitere Nutzung ein Abonnement abzuschließen.
(2) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB") gelten für alle Geschäftsbeziehungen von Riddle betreffend die Riddle Software mit ihren Kunden im unternehmerischen Verkehr, sowie Kunden, bei denen es sich um juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen handelt. Insbesondere gelten diese AGB für alle Verträge, die ein Kunde zur Nutzung der von Riddle hergestellten Software as a Service abschließt.
(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als ihrer Geltung ausdrücklich von Riddle zugestimmt wurde.
(4) Die Plattform beinhaltet Daten und Informationen aller Art, die marken- und/oder urheberrechtlich zugunsten von Riddle oder im Einzelfall auch zugunsten Dritter geschützt sind. Es ist daher nicht gestattet, die Plattform im Ganzen oder einzelne Teile davon herunterzuladen, zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Gestattet ist vor allem die technisch bedingte Vervielfältigung zum Zwecke des Browsing, soweit diese Handlung keinen wirtschaftlichen Zwecken dient, sowie die dauerhafte Vervielfältigung für den eigenen Gebrauch.
(5) Diese AGB gelten nicht für Verbraucher.
§ 2 Vertragsgegenstand, Vertragsschluss
(1) Vertragsgegenstand ist die Einräumung nicht übertragbarer, nicht-unterlizenzierbarer, zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränkter, einfacher Lizenzen für die jeweils aktuelle Riddle Software mit den Nutzungsrechten aus § 8 dieser AGB. Pro Nutzer ist eine separate Lizenz notwendig.
(2) Zur Nutzung der Angebote ist zunächst eine Registrierung des Kunden auf der Plattform erforderlich.
(3) Nach erfolgter Registrierung erhält der Kunde einen kostenfreien Testzeitraum und kann nach Ablauf des Testzeitraums zwischen unterschiedlichen Abonnement-Modellen für die Riddle Software wählen. Der genaue Inhalt des jeweiligen Abonnements ergibt sich aus der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung auf der Plattform unter https://www.riddle.com/pricing.
Nach Auswahl des passenden Angebotes wird der Kunde durch den Check-out Prozess bis zur Zahlung geführt. Nach Eingabe aller erforderlichen Daten kann der Kunde alle Eingaben ein letztes Mal prüfen. Mit Klicken auf den Button „Jetzt kostenpflichtig abonnieren" nimmt der Kunde das verbindliche Angebot der Riddle an und der Vertrag zwischen den Parteien kommt zustande.
(4) Unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung erhält der Kunde noch einmal eine Bestätigung des Vertrages per E-Mail.
(5) Solange kein Abonnement geschlossen wurde, kann der Kunde sein Konto jederzeit löschen. Sofern der Kunde ein laufendes Abonnement hat, muss er dieses zunächst kündigen bevor er sein Konto nach Beendigung des Vertrages löschen kann.
§ 3 Vertragssprache, Vertragstextspeicherung
(1) Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.
(2) Riddle speichert den Vertragstext und sendet dem Kunden die Bestelldaten und AGB per E-Mail zu.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Die Preise für die Riddle Software richten sich nach dem jeweils aktuellen Angebot der Riddle unter https://www.riddle.com/pricing. Alle Preise sind in für Kunden in der Europäischen Union in Euro, für Kunden in Großbritannien in Britischen Pfund und für alle anderen Kunden in U.S. Dollar angegeben und verstehen sich exklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Bezahlung der Leistung erfolgt wahlweise gemäß den im Bestellvorgang vorgeschlagenen Zahlungsarten und zu den dort genannten Bedingungen. Riddle behält sich abhängig von dem Ergebnis der Überprüfung der Daten des Kunden (Identitäts- und Bonitätsprüfung) den Ausschluss bestimmter Zahlungsarten vor.
Dem Kunden stehen grundsätzlich die folgenden Zahlungsarten zur Verfügung:
(a) Kreditkarte
Mit Abgabe der Bestellung gibt der Kunde seine Kreditkartendaten an. Nach der Legitimation als rechtmäßiger Karteninhaber wird die Zahlungstransaktion automatisch durchgeführt und die Karte belastet.
(b) PayPal, PayPal Express
Im Bestellprozess wird der Kunde auf die Webseite des Online-Anbieters PayPal weitergeleitet. Um den Rechnungsbetrag über PayPal bezahlen zu können, muss er dort registriert sein bzw. sich erst registrieren, sich mit den Zugangsdaten legitimieren und die Zahlungsanweisung an Riddle bestätigen.
Die Zahlungstransaktion wird durch PayPal unmittelbar danach automatisch durchgeführt. Weitere Hinweise erhält der Kunde beim Bestellvorgang.
(c) SEPA-Lastschrift
Die Zahlungsabwicklung per SEPA Lastschrift erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe. In diesem Fall zieht Stripe den Rechnungsbetrag nach Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats ein, jedoch nicht vor Ablauf der Frist für die Vorabinformation, die eine Belastung mittels SEPA-Lastschrift ankündigt.
(d) Rechnung
Riddle behält es sich vor die Zahlung per Rechnung und Überweisung auf ein Riddle Bankkonto in ausgewählten Regionen und für bestimmte Abonnement Varianten anzubieten. Wenn nicht anders vereinbart, sind Rechnungen sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(3) Der Kunde ist berechtigt, gegenüber dem Zahlungsanspruch der Riddle Zurückbehaltungsrechte geltend zu machen, die ihm gem. § 320 BGB zustehen oder sonst aus demselben Vertragsverhältnis resultieren. Andere Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nicht zu.
(4) Der Kunde ist berechtigt, mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber der Zahlungsforderung von Riddle aufzurechnen. Ferner ist er berechtigt, mit einer Forderung aufzurechnen, die daraus resultiert, dass Riddle ihre Pflichten nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt hat, wenn diese Pflichten mit seiner Zahlungsforderung, gegenüber welcher aufgerechnet werden soll, in einem Leistung-Gegenleistung-Verhältnis stehen. Darüber hinaus ist die Aufrechnung ausgeschlossen.
§ 5 Bereitstellung der Riddle Software
(1) Soweit im Vertrag vereinbart, hält Riddle ab dem vereinbarten Zeitpunkt auf einer von einem Dritten von Riddle gemieteten, von ihr betriebenen zentralen Datenverarbeitungsanlage oder mehreren Datenverarbeitungsanlagen (im Folgenden, auch bei Mehrzahl: „Server") die Riddle Software in der jeweils aktuellen Version zur Nutzung nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen bereit.
(2) Riddle schuldet eine Verfügbarkeit der Plattform von 99 % im Jahresdurchschnitt eines Kalenderjahres. Nicht eingerechnet werden von Riddle nicht zu vertretende Ausfälle wegen notwendiger Wartungsarbeiten, aufgrund höherer Gewalt, technischer Störungen des Internets oder aus sonstigen nicht von Riddle zu vertretenden Gründen.
(3) Riddle haftet dafür, dass die Riddle Software für die sich aus der Produktbeschreibung des Vertrages ergebenden Zwecke geeignet ist, insb. frei von Viren und ähnlicher Schadsoftware ist, welche die Tauglichkeit der Riddle Software zum vertragsgemäßen Gebrauch aufheben.
(4) Sofern und soweit mit der Bereitstellung einer neuen Version oder einer Änderung von Funktionalitäten der Riddle Software, wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Beschränkungen in der Verwendbarkeit bisher erzeugter Daten einhergehen, wird Riddle dies dem Kunden spätestens sechs Wochen vor dem Wirksamwerden einer solchen Änderung schriftlich ankündigen. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht schriftlich innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung, wird die Änderung Vertragsbestandteil. Riddle wird den Kunden bei jeder Ankündigung von Änderungen auf die vorgenannte Frist und die Rechtsfolgen ihres Verstreichens bei Nichtwahrnehmung der Widerspruchsmöglichkeit aufmerksam machen.
(5) Übergabepunkt für die Riddle Software ist der Routerausgang des Servers.
(6) Vereinbarungen über Systemvoraussetzungen auf Seiten des Kunden werden vertraglich getroffen. Für Änderungen am technischen System von Riddle gilt die Widerspruchslösung des Abs. 4 entsprechend. Für die Beschaffenheit der erforderlichen Hard- und Software auf Seiten des Kunden sowie für die Telekommunikationsverbindung zwischen dem Kunden und Riddle bis zum Übergabepunkt ist Riddle nicht verantwortlich.
§ 6 Bereitstellung von Speicherplatz
(1) Riddle überlässt dem Kunden einen definierten Speicherplatz auf einem Server zur Speicherung seiner Daten. Der Kunde kann auf diesem Server Inhalte ablegen, die zur Nutzung der Riddle Software erforderlich oder dienlich sind (im Folgenden: „Anwendungsdaten").
(2) Riddle trägt dafür Sorge, dass die gespeicherten Anwendungsdaten über das Internet abrufbar sind.
(3) Der Kunde ist nicht berechtigt, diesen Speicherplatz einem Dritten teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen.
(4) Der Kunde verpflichtet sich, keine Inhalte auf dem Speicherplatz zu speichern, deren Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt.
(5) Riddle ist verpflichtet, geeignete Vorkehrungen gegen Datenverlust und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf die Anwendungsdaten des Kunden zu treffen. Zu diesem Zweck wird Riddle tägliche Backups vornehmen, die Daten des Kunden auf Viren überprüfen sowie nach dem Stand der Technik Firewalls installieren.
§ 7 Nichterfüllung von Hauptleistungspflichten
(1) Kommt Riddle ihren vertraglich vereinbarten Hauptleistungspflichten nicht vollständig nach, gelten die folgenden Regelungen.
(2) Gerät Riddle mit der erstmaligen betriebsfähigen Bereitstellung der Riddle Software in Verzug, so richtet sich die Haftung nach § 12. Der Kunde ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn Riddle eine vom Kunden gesetzte zweiwöchige zweimonatige Nachfrist nicht einhält, d.h. innerhalb der Nachfrist nicht die volle vereinbarte Funktionalität der Riddle Software zur Verfügung stellt.
(3) Hat der Kunde einen evtl. Leistungsausfall Riddles nicht angezeigt, so hat er zu beweisen, dass Riddle anderweitig Kenntnis davon erlangt hat.
§ 8 Nutzungsrechte an und Nutzung der Riddle Software
(1) Der Kunde erhält an der Riddle Software einfache (nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare), zeitlich auf die Laufzeit des Vertrags beschränkte, Nutzungsrechte für die vertraglich vereinbarte Anzahl von Nutzern und die vertraglich festgelegten Funktionalitäten nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen.
(2) Der Kunde darf die Riddle Software nur zu den vertraglich vereinbarten Zwecken einsetzen.
(3) Der Kunde ist nicht berechtigt, Änderungen an der Riddle Software vorzunehmen. Dies gilt nicht für Änderungen, die für die Berichtigung von Fehlern notwendig sind, sofern Riddle sich mit der Behebung des Fehlers in Verzug befindet, die Fehlerbeseitigung ablehnt oder wegen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur Fehlerbeseitigung außer Stande ist.
(4) Sofern Riddle während der Laufzeit neue Versionen, Updates, Upgrades oder andere Neulieferungen im Hinblick auf die Riddle Software vornimmt, gelten die vorstehenden Rechte auch für diese.
(5) Rechte, die vorstehend nicht ausdrücklich dem Kunden eingeräumt werden, stehen dem Kunden nicht zu. Der Kunde ist insb. nicht berechtigt, die Riddle Software ohne die vorherige Zustimmung von Riddle über die vereinbarte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder die Riddle Software Dritten zugänglich zu machen. Insb. ist es nicht gestattet, die Riddle Software zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, insb. nicht zu vermieten oder zu verleihen.
§ 9 Art und Umfang der Leistung, barrierefreie Nutzung
(1) Riddle bietet den Kunden über Ihre Plattform die Möglichkeit Content in unterschiedlichen Formaten zu erstellen. Der Zugang zur Plattform ist Nutzerabhängig. Zugänge dürfen nicht mit anderen Personen geteilt werden. Für die Nutzung mit mehreren Personen kann der Kunde Lizenzen für mehrere Nutzer für das von ihm gewählte Abonnement erwerben.
(2) Riddle räumt dem Kunden ein nicht ausschließliches, für die Vertragsdauer unwiderrufliches, räumlich und sachlich auf den Vertragszweck beschränktes, nicht-übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht für die Plattform ein. Der Umfang der Nutzungsrechte ergibt sich aus der Plattform- und Angebotsbeschreibung. Die Nutzungsrechte werden grundsätzlich nur für die angegebene und vom Kunden erworbene Nutzeranzahl und im Rahmen des Vertragszweckes eingeräumt. Jegliche Überlassung an Dritte, Miete, Pacht, Leasing, Software as a Service ist ausgeschlossen.
§ 10 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde darf das Angebot der Riddle nur zu den vertraglich vereinbarten Zwecken nutzen.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, bei der Registrierung wahre und vollständige Angaben zu machen, und diese während der Vertragslaufzeit durch Anpassung oder Mitteilung an Riddle aktuell zu halten.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Die Überlassung der Nutzungsmöglichkeit der Registrierung und/oder eines kostenpflichtigen Nutzungspakets an Dritte ist verboten.
(4) Der Kunde hat die Obliegenheit, auf eigene Kosten Hard- und Software sowie einen Breitband-Internetanschluss für die Nutzung der Angebote der Riddle bereitzuhalten. Insbesondere ist ein aktueller Browser/Client zu verwenden. Bei veralteten Versionen des Browsers/Clients kann es zu Darstellungsfehlern kommen.
(5) Kunden werden keine unangemessenen, beleidigenden, rassistischen, aufhetzenden, sexistischen, pornografischen, falschen, irreführenden, fehlerhaften, rechtsverletzenden, diffamierenden oder verleumderischen Texte, Inhalte, Bilder oder andere derartige Informationen veröffentlichen (im Folgenden „Unangemessene Inhalte") und auch nicht zu solchen Handlungen aufrufen.
(6) Im Falle der Veröffentlichung Unangemessener Inhalte im Sinne des vorgenannten Abs. 5 ist Riddle zur unverzüglichen Löschung derartiger Inhalte und zur vorübergehenden, in Wiederholungsfällen und/oder schweren Fällen auch dauerhaften Sperrung und Löschung des Kundenkontos des betroffenen Kunden.
(7) Kunden der Plattform sind insbesondere verpflichtet:
a. die ihnen zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen sowie Identifikations- und Authentifikations-Sicherungen vor dem Zugriff durch Dritte schützen und nicht an unberechtigte Teilnehmer weitergeben;
b. dafür Sorge tragen, dass (z.B. bei der Übernahme von Texten und Daten Dritter auf Server von Riddle) alle gewerblichen Schutz- und Urheberrechte beachtet werden;
c. die Plattform nicht missbräuchlich nutzen oder nutzen lassen, insbesondere keine Informationsangebote mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten übermitteln oder auf solche Informationen hinweisen, die der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig bzw. pornographisch sind, geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen oder das Ansehen von Riddle schädigen können;
d. den Versuch unterlassen, selbst oder durch nicht autorisierte Dritte Informationen oder Daten unbefugt abzurufen oder in Programme, die von Riddle betrieben werden einzugreifen oder eingreifen zu lassen oder in Datennetze von Riddle unbefugt einzudringen;
e. den möglichen Austausch von elektronischen Nachrichten nicht missbräuchlich für den unaufgeforderten Versand von Nachrichten oder Informationen an Dritte zu Werbezwecken (Spamming) nutzen;
f. Riddle von sämtlichen Ansprüchen Dritter freistellen, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der Plattform durch ihn beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich insb. aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung der Plattform verbunden sind;
g. vor der Versendung von Daten und Informationen diese auf Viren prüfen und dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einsetzen;
§ 11 Schutzrechte
(1) Der Kunde versichert alle Rechte (insb. Urheberrechte, Rechte an Bildern von Personen etc.) an den auf der Plattform veröffentlichten Inhalten zu halten.
(2) Der Kunde versichert, dass die Inhalte frei von Rechten Dritter sind und verpflichtet sich diese auch frei von Rechten Dritter zu halten. Er hat Riddle unverzüglich von geltend gemachten Ansprüchen Dritter freizustellen im Gegenzug gegen Abtretung evtl. Ansprüche Riddles gegen diese Dritte, die sich aus dem von den Dritten behaupteten Umständen ergeben.
(3) Riddle ist verpflichtet, die ihr zugänglichen Unterlagen und Dateien nur in dem ihr hier ausdrücklich gestatteten oder kraft zwingender gesetzlicher Regelung auch ohne Zustimmung des Kunden erlaubten Rahmen zu nutzen und unbefugte Nutzungen durch Dritte nicht zu fördern. Dies gilt nach Beendigung der Verträge fort.
§ 12 Gewährleistung und Haftung von Riddle
(1) Riddle gewährleistet eine allgemeine Verfügbarkeit der Plattform von 99 % an dem den Riddle Servern naheliegendsten Internet-Knotenpunkt im Jahresdurchschnitt eines Kalenderjahres. Nicht eingerechnet werden von Riddle nicht zu vertretende Ausfälle wegen notwendiger Wartungsarbeiten, aufgrund höherer Gewalt, technischer Störungen des Internets oder aus sonstigen nicht von Riddle zu vertretenden Gründen.
(2) Die aufgetretenen Mängel sind vom Kunden unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
(3) Riddle verpflichtet sich nicht zur Datensicherung für Kunden und übernimmt keine über die gesetzlichen Regelungen hinausgehenden vertraglichen Zusicherungen, Garantien oder Gewährleistungen, sofern nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wurde.
(4) Riddle, ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für die von ihnen verursachten Schäden unbeschränkt. Die Haftung erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch unsachgemäße oder fehlerhafte Nutzung durch den Kunden verursacht worden sind.
(5) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Riddle im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.
(5) Im Übrigen haftet Riddle nur, soweit sie eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die für die Erreichung des Vertragsziels von besonderer Bedeutung sind, ebenso all diejenigen Pflichten, die im Fall einer schuldhaften Verletzung dazu führen können, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird. In diesen Fällen ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt.
(6) Bei einem Rechtsmangel aufgrund der Verletzung von Rechten Dritter haftet Riddle nur, wenn diese Rechte in der Bundesrepublik Deutschland bestehen, der Kunde die Riddle Software vertragsgemäß benutzt und insoweit von dem Dritten berechtigterweise in Anspruch genommen wird und der Kunde Riddle über die von dem Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich informiert hat.
§ 13 Haftung für Rechte Dritter
(1) Riddle wird den Kunden von Rechten Dritter bzw. von deren Geltendmachung und von einer daraus resultierenden Beeinträchtigung der Erbringung vereinbarter Leistungen unverzüglich unterrichten und ihm in geeigneter Weise den vollen Zugriff auf die Anwendungsdaten ermöglichen.
(2) Der Kunde ist, sofern und soweit die Rechte Dritter ihn im Gebrauch der Riddle Software beeinträchtigen, nicht zur Vergütung verpflichtet.
(3) Riddle haftet nicht für eine Verletzung der Rechte Dritter durch den Kunden, sofern und soweit sich diese Verletzung aus einer Überschreitung der nach diesem Vertrag eingeräumten Nutzungsrechte ergibt. In diesem Fall stellt der Kunde Riddle auf erstes Anfordern frei von sämtlichen Ansprüchen Dritter.
§ 14 Datenschutz
(1) Riddle wird die jeweils anwendbaren, in Deutschland gültigen, datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag und dessen Durchführung eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind.
(2) Der Kunde bleibt Verantwortlicher im datenschutzrechtlichen Sinne. Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insb. datenschutzrechtlichen, Bestimmungen berechtigt ist und stellt Riddle im Fall eines Verstoßes von Ansprüchen Dritter frei.
(3) Riddle wird personenbezogene Daten des Kunden nur in dem Umfang erheben und nutzen, wie es die Durchführung dieses Vertrags erfordert. Der Kunde stimmt der Erhebung und Nutzung solcher Daten in diesem Umfang zu.
(4) Riddle ist berechtigt die notwendigen Daten an Dritte weiterzugeben, wenn sie diese mit der Durchführung von Arbeiten in Bezug auf den Kundenauftrag, beauftragt.
(5) Im Übrigen wird auf die Datenschutzerklärung von Riddle verwiesen.
§ 15 Vertragslaufzeit und Vertragsbeendigung
(1) Die Vertragslaufzeit und die Kündigungsfrist richtet sich nach dem konkreten Einzelauftrag.
(2) Der Kunde kann sein laufendes Abonnement über das Abo-Portal in seinem Account jederzeit mit einer Frist von 1 Tag zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen. Geschieht dies nicht, verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um die ursprünglich vertraglich vereinbarte Vertragslaufzeit.
(3) Beide Seiten können den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt für Riddle insbesondere dann vor, wenn der Kunde:
• bei Verträgen, in denen eine Mindestlaufzeit vereinbart ist oder die auf bestimmte Zeit geschlossen wurden, mit der Zahlung der Entgelte mit einem Betrag in Höhe von einer monatlichen Gebühr in Verzug gerät,
• bei Verträgen, die auf unbestimmte Zeit geschlossen worden sind, mit der Zahlung der Entgelte mehr als 20 Kalendertage in Verzug gerät,
• schuldhaft gegen Pflichten des Vertrages beziehungsweise diese AGB verstößt,
• mit der Nutzung der jeweiligen Dienstleistung offensichtlich gegen Gesetze verstößt, oder
• trotz Abmahnung innerhalb angemessener Frist seine Nutzung der Dienstleistung nicht so umgestaltet, dass sie den in den AGB geregelten Anforderungen genügen.
In diesen Fällen erlöschen alle Rechte des Kunden an der Dienstleistung.
(4) Bei einer außerordentlichen Kündigung aufgrund Zahlungsverzuges kann Riddle zusätzlich einen sofort in einer Summe fälligen pauschalierten Schadensersatz in Höhe eines Viertels der bis zum Ablauf der regulären Vertragslaufzeit restlichen monatlichen Grundpauschale verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
(5) Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses deaktiviert Riddle das Konto des Kunden auf der Plattform und führt eine Löschung der Daten durch.
(6) Jede Nutzung der Riddle Software nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist unzulässig.
§ 16 Geheimhaltung und Veröffentlichungen
(1) Vertraulich zu behandelnde Informationen sind die von dem informationsgebenden Vertragspartner ausdrücklich als vertraulich bezeichneten Informationen und solche Informationen, deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen der Überlassung eindeutig ergibt. Dazu zählen insbesondere die von Riddle dem Kunden gebotenen Preise und Angebotsdaten. Diese dürfen nicht veröffentlicht werden. Keine vertraulich zu behandelnde Information liegt vor, soweit der die Information empfangende Vertragspartner nachweist, dass sie
- ihm vor dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich war;
- der Öffentlichkeit vor dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich war;
- der Öffentlichkeit nach dem Empfangsdatum bekannt oder allgemein zugänglich wurde, ohne dass der informationsempfangende Vertragspartner hierfür verantwortlich ist.
(2) Die Vertragspartner werden über alle vertraulichen Informationen, die ihnen im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangt sind, Stillschweigen bewahren bzw. diese nur im vorher schriftlich hergestellten Einvernehmen des jeweils anderen Vertragspartners Dritten gegenüber -- gleich zu welchem Zweck -- verwenden.
(3) Die Verpflichtungen nach Abs. 2 bestehen auch über das Vertragsende hinaus auf unbestimmte Zeit, und zwar so lange, wie ein Ausnahmetatbestand nach Abs. 1 nicht nachgewiesen ist.
§ 17 Höhere Gewalt
(1) Keiner der Vertragspartner ist zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen im Fall und für die Dauer höherer Gewalt verpflichtet. Insb. folgende Umstände sind als höhere Gewalt in diesem Sinne anzusehen:
- von dem Vertragspartner nicht zu vertretende(s) Feuer/Explosion/Überschwemmung;
- Krieg, Meuterei, Blockade, Embargo, Pandemie;
- über 6 Wochen andauernder und von dem Vertragspartner nicht schuldhaft herbeigeführter Arbeitskampf.
(2) Jeder Vertragspartner hat den anderen über den Eintritt eines Falls höherer Gewalt unverzüglich in Textform in Kenntnis zu setzen.
§ 18 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt die Wirksamkeit im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
(3) Der Vertragsschluss sowie spätere Vertragsänderungen und -ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt ebenso für die Abänderung dieser Klausel. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.
(4) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist der Geschäftssitz der Riddle GmbH.
Aktuelle Version vom 19. Februar 2025